Allgemeine Geschäftsbedingungen:

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Allgemeines
  2. Geltungsbereich
  3. Vertragsabschluss und Widerspruchsfrist
  4. Ablehnung und Verfügbarkeit der Angebote
  5. Verantwortung für Inhalte
  6. Stornierung
  7. Preise
  8. Zahlungsbedingungen
  9. Verzug
  10. Reklamation - Mängelhaftung
  11. Weitergehende Haftung
  12. Verjährung - Ausschlussfristen
  13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
  14. Datenschutz
  15. Zusammenarbeit und Verwendung des Kundenlogos

 

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN

ZV-1. Zulassung zu den Veranstaltungen

ZV-2. Zusätzlich vertretene Unternehmen

ZV-3. Vorbehalte und Widerspruchsrecht

ZV-4. Haftung

ZV-5. Hausordnung bei Veranstaltungen

 

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DEN E-MAIL-SERVICE

ZM-1. Terminänderungen

ZM-2. Datenschutz

 

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG VON WERBUNG UND TEXTEN AUF DEN WEBSEITEN

ZW-1. Manipulation bzw. Störung der Systemintegrität

ZW-2. Urheber- und Nutzungsrechte

ZW-3. Bannerwerbung

 

 

  1. ALLGEMEINES

(1) Nachstehende Bedingungen gelten für den Bezug von allen Leistungen der senior-patron® GmbH, im Folgenden " senior-patron® " genannt. Mit Erteilung eines Auftrages erkennen die auftragnehmenden und auftraggebenden Parteien, nachstehend „Auftragnehmer“ und  "Auftraggeber"genannt, diese Bedingungen und die Preislisten von senior-patron® an.

(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, senior-patron® hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen (oder: die Leistung vorbehaltlos erbringen).

(3) Jedes von diesen AGB abweichende Verhalten von senior-patron® stellt einen Einzelfall dar und ist in keinem Fall mit einem Anerkenntnis bzw. Verzicht auf diese AGB für die Zukunft verbunden.

(4) Soweit in diesen Bedingungen zuweilen die maskuline Form verwendet wird, dient dies ausschließlich der Lesbarkeit und ist mit keinerlei Wertungen gegenüber einer Geschlechtergruppe verbunden.

 

  1. GELTUNGSBEREICH

(1) Nachstehende Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB.

(2) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Auftraggeber.

(3) In den Geltungsbereich werden ausdrücklich die ergänzenden Bedingungen für Veranstaltungen, für Printpublikationen, für den E-Mail Service sowie für die Veröffentlichung von Werbung und Texten auf den Webseiten von senior-patron®

 

  1. VERTRAGSABSCHLUSS UND WIDERSPRUCHSFRIST

(1) Ist der Auftrag als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, stellt der Auftrag des Auftraggebers ein bindendes Angebot dar, das der Auftragnehmer gem. § 145 BGB innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Leistungserbringung annehmen kann.

(2) Ein Vertrag mit senior-patron® kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Auftrages durch senior-patron® zustande, was in Form einer Auftragsbestätigung in Textform oder in Form der Leistungserbringung erfolgen kann. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt des Auftrags ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Bestätigung zustande, es sei denn, dass der Auftraggeber binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht.

(3) Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten. Der Kunde bezahlt an den Auftragnehmer ein fixes vorher vereinbartes Honorar für die Vermittlungs- bzw. Verkaufstätigkeit im Bereich der Immobilienvermietung bzw. des Verkaufs.

 

(4) Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages honorarpflichtig tätig zu werden.

 

  1. ABLEHNUNG UND VERFÜGBARKEIT DER ANGEBOTE

 

(1) senior-patron® behält sich vor, Aufträge - auch rechtsverbindlich bestätigte - aus wichtigem Grund in Teilen oder vollständig abzulehnen und angebotene Produkte und Dienstleistungen einzustellen und von dem Vertrag zurückzutreten. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

(2) Ein wichtiger Grund, der zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Ablehnung eines Auftrags berechtigt, liegt vor, wenn senior-patron® trotz des vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages oder Dienstleistungsvertrages den Liefergegenstand oder die Dienstleistung von dem Zulieferer/ Dienstleistungserbringer nicht erhält. Ein weiterer wichtiger Grund zur Ablehnung eines Auftrags liegt vor, wenn der Auftraggeber über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder der Auftraggeber keinen nachgewiesenen Leistungserbringer nachweisen kann der die Rechnungsbegleichung übernimmt.

(3) Soweit ein Produkt oder eine Dienstleistung vorzeitig eingestellt wird, ist dies möglich, wenn senior-patron® die unternehmerische Entscheidung zur Einstellung trifft und mitteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

(4) Ein darüber hinaus gehender Anspruch, insbesondere ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers, wird hierdurch nicht begründet

 

  1. VERANTWORTUNG FÜR INHALTE

(1) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für Veröffentlichungen zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere Text- und Bild- und Tonunterlagen.

(2) senior-patron® ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen bzw. Texte und Reportagen (auch von Kooperationspartnern) daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Aufträge oder dergleichen, so stehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen senior-patron® zu.

(3) senior-patron® schließt insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung aus, die sich daraus ergeben kann, dass Verträge, die auf der Grundlage der bei senior-patron® veröffentlichten Schriftstücke usw. oder der von senior-patron® durchgeführten Veranstaltungen angebahnt oder abgeschlossen werden, nach dem Landesrecht eines berührten Staates nicht durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder beiden Vertragsparteien des zu schließenden Vertrages zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen.

(4) Jede Veröffentlichung bzw. jeder Auftritt oder Auftrag über senior-patron® darf durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Gewerbetreibende müssen insbesondere die Regelungen des Telemediengesetzes (Impressumspflicht) beachten.

(5) Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen in ein Inserat einzufügen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon. Ausgenommen sind in den Freitext des Inserats eingefügte Links zur eigenen Homepage des Kooperationspartners/Unternehmens sowie zu eigenen, extern abgelegten Bildern, PDF-Dateien und Multimediapräsentationen, wenn diese Zusatzinformationen.

(6) Dem Auftraggeber obliegt es, senior-patron® von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen senior-patron® erwachsen. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch senior-patron® einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Auftraggeber zu vertreten ist. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, im Falle der Inanspruchnahme jederzeit einen geringeren Schaden nachzuweisen

  1. STORNIERUNG

(1) Bei einer Stornierung von Bestellungen von Produkten und Dienstleistungen nach Ablauf der jeweiligen Widerrufsfrist, insbesondere nach Nr. 3 (2) dieser AGB, wird der volle Preis der stornierten Leistung, vorbehaltlich der nachstehenden Absätze, in Rechnung gestellt.

 

  1. PREISE

(1) Wenn nicht anders vereinbart, gelten die in den jeweiligen Vertragsunterlagen veröffentlichten Preise. Ausgewiesene Preise sind bindend.

(2) Gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen

 

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Sollte keine andere Vereinbarung getroffen worden sein, muss auf Leistungen im Rahmen von Events nach Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50% des jeweiligen Gesamtnettoauftragswertes entrichtet werden. Der Restbetrag ist spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungstermin, der Restbetrag für andere Leistungen direkt nach Beginn der Erbringung der Leistung fällig und zahlbar.

(2) Bei Gewährung eines Rabattes von über 5% wird die komplette Buchung bei Auftragserteilung sofort fällig.

(3) Die Zahlung ist so zu leisten, dass der Rechnungsbetrag, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung, frei von Spesen, Kosten und Skonti bei senior-patron® bzw. auf dem Konto von senior-patron® eingeht.

(4) Aufrechnungsansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von senior-patron® anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(5) Bei durch senior-patron® vermittelten Mietverträgen von Immobilieneigentum ist das vereinbarte Honorar am Tage der Mietvertragsunterzeichnung fällig und verdient, bei Immobilienverkäufen am Tage der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages.

 

  1. VERZUG

(1) Kommt der Auftraggeber/Geschäftspartner/Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist senior-patron® berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

(2) Sofern die Voraussetzungen von Abs. 1 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Soweit bei einem Event der Geldbetrag nicht sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung gem. Ziff. 8 eingeht, befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, und senior-patron® behält sich insoweit vor, den Auftraggeber von der Teilnahme auszuschließen und die Kosten sowie weitere Schadensersatzansprüche nebst Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.

(4) senior-patron® haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf einer von senior-patron® zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist senior-patron® nur in dem vorgenannten Umfang zuzurechnen. Sofern der Verzug auf einer von senior-patron® zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzpflicht von senior-patron® auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt.

(5) senior-patron® haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von senior-patron® zu vertretende Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Im Übrigen haftet senior-patron® im Fall des Verzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Leistungswertes, max. jedoch nicht mehr als 15% des Leistungswertes.

(7) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten

 

  1. REKLAMATION - MÄNGELHAFTUNG

(1) Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung notwendiger Materialien, Informationen bzw. Daten verantwortlich. Der Auftraggeber haftet und leistet senior-patron® Gewähr dafür, dass die von ihm gelieferten Materialien, Informationen und Daten mängelfrei und zur Weiterverarbeitung und Nutzung geeignet sind.

(2) Als nicht rechtzeitig gelten insbesondere Lieferungen nach den festgelegten Annahmeschlussterminen. Als nicht einwandfrei gelten insbesondere solche Lieferungen, die nicht den Angaben bzw. Anforderungen von senior-patron® entsprechen.

(3) Der Auftraggeber hat nur in dem Ausmaß Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzleistung, in dem der Zweck der Leistung beeinträchtigt wurde. Schadenersatzansprüche sind beschränkt auf das für das jeweilige Produkt oder das für den jeweiligen Service zu zahlende Entgelt.

(4) Die Haftung von senior-patron® für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen aus Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, dem Ersatz von Verzugsschäden, § 286 BGB, sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet senior-patron® für jeden Grad der Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von senior-patron® zurück zu führen sind. senior-patron® haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von senior-patron® beruhen.

(5) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet senior-patron® darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen.

 

  1. WEITERGEHENDE HAFTUNG

(1) Eine weitergehende als oben genannte Haftung ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(2) Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber senior-patron®  ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt diese Beschränkung auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von senior-patron®

 

  1. VERJÄHRUNG - AUSSCHLUSSFRISTEN

 (1) Alle Ansprüche des Auftraggebers gegen senior-patron®  sind schriftlich geltend zu machen.

(2) Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen oder den sie ergänzenden Bestimmungen abweichen, bedürfen der Schriftform; faksimilierte Unterschriften sind ausreichend.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang bzw. Leistungserbringung.

4) Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels unterliegen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 18 Monaten ab Kenntnis oder zumutbarer Kenntnisnahmemöglichkeit geltend zu machen, anderenfalls verfallen diese Ansprüche.

 

  1. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL

(1) Es sind ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text maßgebend. Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz von senior-patron®

(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Geschäftssitz der senior-patron®.

(3) senior-patron® ist berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

  1. DATENSCHUTZ

senior-patron® speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Telefon- und Kontoverbindung etc.), die jedoch ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung und -durchführung verwendet werden und nur soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist, (§§ 27, 28, 33 BDSG).

 

  1. HINWEIS AUF DIE ZUSAMMENARBEIT UND VERWENDUNG DES KUNDENLOGOS

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ist es senior-patron® gestattet, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzuweisen und dessen Auftrag/Anliegen im positiven Rahmen marketingtechnisch zu verwerten bzw. dessen Firmenlogo abzubilden. Dies bezieht sich sowohl auf die Kommunikation mit den (potentiellen) Nutzern der Dienstleistungen und Produkte, als auch auf die Kommunikation zur Gewinnung neuer Kunden.

 

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN VON senior-patron®

ZV-1. ZULASSUNG ZU DEN VERANSTALTUNGEN

(1) Die Veranstaltungen von senior-patron® stehen in erster Linie Unternehmen, sowie Aus- und Weiterbildern offen.

(2) senior-patron® entscheidet über die Zulassung eines Ausstellers/Gastgebers.

 

ZV-2. ZUSÄTZLICH VERTRETENE UNTERNEHMEN

(1) Die Inanspruchnahme der Teilnahmeberechtigung durch ein weiteres Unternehmen bedarf eines besonderen Antrages und der schriftlichen Genehmigung durch senior-patron®. Im Übrigen gelten auch für diese Unternehmen diese Bedingungen, soweit sie Anwendung finden können.

(2) Eine – auch nur teilweise – Übertragung der sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf Andere, ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung von senior-patron® in Textform ist unzulässig.

(3) Für den Fall, dass sich mehrere Unternehmen hinsichtlich eines Auftrages zusammenschließen, haften sie senior-patron® gegenüber für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

 

ZV-3. VORBEHALTE UND WIDERSPRUCHSRECHT

(1) Die Erfüllung sämtlicher Service-Leistungen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. senior-patron® ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z. B. Arbeitskampf, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen) oder wegen unzureichender Auslastung zu verlegen, zu kürzen, zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. Als wichtiger Grund gilt auch das begründete Verlangen des Vermieters bzw. Nutzungsberechtigten bei Gebäuden, den Auftraggeber nicht in den Räumen zu dulden, also insbesondere ein wirksames Hausverbot eines Dritten gegen den Auftraggeber.

(2) Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder einer Kürzung gilt der Vertrag als für die geänderte Zeitdauer abgeschlossen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der Änderung schriftlich widerspricht.

 

ZV-4. HAFTUNG

Der Veranstalter haftet nicht für das Nichterscheinen von angemeldeten Kandidaten, es sei denn, er hat dieses Nichterscheinen zu vertreten, wobei leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.

  

ZV-5. HAUSORDNUNG BEI VERANSTALTUNGEN 

(1) Bestandteil des Vertrages ist die Hausordnung des Veranstaltungsortes. Befragungen und Verteilung von Prospekten, Flugblättern, Mustern u. ä. seitens des Auftraggebers sind nur auf dem eigenen Stand zulässig. Der Veranstaltungsort ist während der gesamten Dauer der Veranstaltung mit Personal zu besetzen.

(2) Das Filmen bzw. Herstellen von Videoaufnahmen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von senior-patron®.

(3) senior-patron® kann die Beseitigung von Ausstellungsgütern und die Einstellung von Tätigkeiten verlangen, die durch Geruch, Geräusche oder andere Emissionen oder durch das Aussehen eine Störung des Betriebs verursachen. Die Feststellung der Störung obliegt senior-patron®

(4) Der Verkauf von Waren, mit Ausnahme der Produkte von senior-patron® , ist untersagt.

(5) Bei Verstößen oder bei Nichtbefolgung von Anweisungen ist senior-patron® berechtigt, das Unternehmen von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen senior-patron® hergeleitet werden können.

 

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DEN E-MAIL-SERVICE

(1) Als E-Mail-Service sind sämtliche Zusendungen von Informationen via E-Mail an Kandidaten in Datenbanken von senior-patron® zu verstehen, die im Auftrag eines Unternehmens bzw. Kooperationspartners, eines Aus- und Weiterbildungsinstitutes erfolgen. Hierzu gehören auch Werbebotschaften in den von senior-patron® publizierten E-Mail-Newslettern.

(2) senior-patron® übernimmt auch keinerlei Pflichten in Zusammenhang mit der Anbahnung eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien.

 

ZM-1. TERMINÄNDERUNGEN

(1) senior-patron® behält sich vor, Terminänderungen auch abweichend von der schriftlichen Auftragsbestätigung vorzunehmen.

 

ZM-2. DATENSCHUTZ

Die Daten, die Sie uns u. a. über unseren Erfassungsbogen, Teilnahmeliste, Kontakt- oder Anmeldeformular zusenden oder telefonisch übermitteln, speichern wir intern, um Ihre Anfragen bearbeiten zu können. Dazu geben wir diese an unsere Kooperationspartner und notwendigen Stellen weiter. Diese zum Erreichen des vereinbarten Beratungszweckes und Ausführung der von Ihnen beauftragten Leistungen.

 

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG VON WERBUNG UND TEXTEN AUF DEN WEBSEITEN

ZW-1. MANIPULATION BZW. STÖRUNG DER SYSTEMINTEGRITÄT

(1) Auftraggeber wie Nutzer dürfen die Webseiten von senior-patron® ausschließlich mittels üblicher Browser und nur im Rahmen der vorgegebenen Eingabefelder benutzen. Nicht statthaft ist die Umgehung von Eingabemasken, insbesondere durch Verwendung von Software, die auf die Datenbanken von senior-patron® zugreift.

(2) Zuwiderhandlungen werden unter anderem wegen des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich und unter dem Gesichtspunkt des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte nach den §§ 108 ff. des Urhebergesetzes strafrechtliche verfolgt.

(3) Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die senior-patron® Webseiten funktionsuntauglich zu machen oder deren Nutzung zu erschweren, sind untersagt. Auftraggeber und Nutzer dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur von senior-patron® zur Folge haben können. Es ist nicht gestattet, von senior-patron® generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die senior-patron® Webseiten einzugreifen.

(4) Es ist untersagt, Inhalte durch falsche oder irreführende Angaben, durch technische Maßnahmen oder einen sonstigen Missbrauch von Funktionalitäten der senior-patron® Webseiten zu manipulieren.

 

ZW-2. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

(1) Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder auf den senior-patron®  Webseiten unterliegen dem Urheberrecht.

(2) Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nicht gestattet. Die Rechte der Auftraggeber bleiben hiervon unberührt.

 

ZW-3. BANNERWERBUNG

(1) Werden Werbemittel, Werbeinhalte oder Teile derselben auf Servern des Kunden oder einer Agentur gehostet, so ist vom Kunden sicher zu stellen, dass durch diese kein Schaden – etwa durch die Verbreitung von Schadsoftware - für senior-patron® oder dessen Nutzer entsteht, sowie dafür, dass die Nutzbarkeit der Webseiten von senior-patron® nicht gestört wird. senior-patron® behält sich im gegenteiligen Fall das Recht vor, betroffene Werbeinstrumente und Werbeinhalte sofort von seinen Websites zu entfernen. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatzleistungen.

(2) senior-patron® wird nicht überprüfen, ob vom Kunden oder einer Agentur gehostete Werbemittel, Werbeinhalte oder Teile derselben auch tatsächlich ausgeliefert werden. Als Ad Impressions zählen in diesem Fall die Einblendungen der entsprechenden Werbepositionen, unabhängig davon, ob die Inhalte von Servern des Kunden oder einer Agentur tatsächlich bereit gestellt wurden. Sofern durch Ausfall oder Fehlfunktion der Server des Kunden oder einer von ihm beauftragten Agentur Anzeigeneinblendungen nicht realisiert werden oder zu fehlerhafter Darstellung führen, kann daraus kein Anspruch gegen senior-patron® begründet werden.